— Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung für Unternehmer und Unternehmerfamilien

Ein Nachlass ordnet sich nicht von selbst. Besonders dann nicht, wenn Vermögen, Unternehmen und Familie untrennbar miteinander verbunden sind.

Als Geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV) setze ich den Willen des Erblassers um – verlässlich, neutral und mit dem Verständnis für die wirtschaftlichen und menschlichen Zusammenhänge, die in keinem Testament stehen.

— Die Aufgabe

Den letzten Willen verlässlich umsetzen.

Ein Testamentsvollstrecker sorgt dafür, dass der letzte Wille tatsächlich Wirklichkeit wird. Er sichert den Nachlass, erfüllt Vermächtnisse, regelt Verbindlichkeiten und setzt die Erbengemeinschaft auseinander – allein an den Willen des Erblassers gebunden, nicht an einzelne Interessen.

Gerade wenn mehrere Erben, ein Unternehmen oder größeres Vermögen im Spiel sind, verhindert eine Testamentsvollstreckung, dass aus einem Erbe ein jahrelanger Streit wird.

— Der Unterschied

Ordnung allein genügt nicht.

Die tiefsten Konflikte in Unternehmerfamilien entstehen selten zu Lebzeiten – sondern im Erbfall. Ein Testamentsvollstrecker, der ausschließlich verwaltet, löst das nicht. Er dokumentiert es bestenfalls.

Ich verbinde zwei Perspektiven, die sonst selten an einem Tisch sitzen: die strukturierte Abwicklung eines Nachlasses und das Verständnis für die Konfliktdynamiken zwischen Erben. So wird der Nachlass nicht nur korrekt abgewickelt, sondern der Zusammenhalt der Familie nach Möglichkeit bewahrt.

Ein Testamentsvollstrecker ordnet ein Vermögen. Wer zugleich Konflikte versteht, bewahrt auch das, was sich nicht vererben lässt.
— Leistungen

Vier Wege, einen Nachlass zu sichern.

I

Abwicklungsvollstreckung

Vollständige Abwicklung des Nachlasses bis zur Verteilung an die Erben.

II

Dauertestamentsvollstreckung

Langfristige Verwaltung des Nachlasses, etwa zum Schutz minderjähriger Erben oder zur Sicherung der Unternehmensfortführung.

III

Unternehmensnachfolge

Begleitung der Übergabe von Unternehmensanteilen im Erbfall, in Abstimmung mit Gesellschaftern und Beratern.

IV

Erbengemeinschaften

Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft und, wo nötig, Vermittlung zwischen den Beteiligten.

— Für wen

Wenn der Erbfall mehr betrifft als ein Vermögen.

Unternehmer, die ihre Nachfolge geregelt wissen wollen. Vermögensinhaber, die ihren Willen verlässlich umgesetzt sehen möchten. Und Familien, die einen neutralen Dritten brauchen, damit aus dem Erbe kein Bruch wird.

— Zusammenarbeit

Die Gestaltung von Testamenten sowie die rechtliche und steuerliche Beratung bleiben bei Ihren Anwälten, Notaren und Steuerberatern. Als Testamentsvollstrecker setze ich um, was dort festgelegt wurde – und arbeite mit Ihren Beratern zusammen, wo es dem Nachlass dient.

— Häufige Fragen

Testamentsvollstreckung – kurz erklärt.

01

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

Er setzt den im Testament festgelegten Willen des Erblassers um: Er sichert den Nachlass, erfüllt Vermächtnisse, begleicht Verbindlichkeiten und verteilt das Vermögen an die Erben. Dabei ist er allein an den Willen des Erblassers gebunden.

02

Wann ist eine Testamentsvollstreckung sinnvoll?

Besonders dann, wenn mehrere Erben vorhanden sind, ein Unternehmen oder größeres Vermögen vererbt wird, Erben minderjährig oder unerfahren sind – oder wenn absehbar ist, dass es ohne neutrale Instanz zu Streit kommt.

03

Was ist ein Geprüfter Testamentsvollstrecker (DVEV)?

Eine von der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV) geprüfte Qualifikation. Sie weist fundierte Kenntnisse im Erbrecht und in der praktischen Nachlassabwicklung nach.

04

Was kostet eine Testamentsvollstreckung?

Die Vergütung richtet sich üblicherweise nach dem Wert des Nachlasses und dem Aufwand der Abwicklung; als Orientierung dient die in der Praxis verbreitete Neue Rheinische Tabelle. Die konkrete Höhe wird vorab transparent besprochen.

05

Worin unterscheidet sich Abwicklungs- von Dauertestamentsvollstreckung?

Die Abwicklungsvollstreckung endet mit der vollständigen Verteilung des Nachlasses. Die Dauertestamentsvollstreckung verwaltet den Nachlass über einen längeren Zeitraum – etwa zum Schutz minderjähriger Erben oder zur Sicherung eines Unternehmens.

— Kontakt

Wenn Sie Ihre Nachfolge regeln möchten.

Ob Sie eine Testamentsvollstreckung vorsorglich festlegen oder im Erbfall übertragen möchten – schreiben Sie mir. Kein Verkaufsgespräch. Ich antworte persönlich.

Weninger
ist mehr.